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   RG, 03.10.1906 - Rep. V. 37/06   

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https://dejure.org/1906,47
RG, 03.10.1906 - Rep. V. 37/06 (https://dejure.org/1906,47)
RG, Entscheidung vom 03.10.1906 - Rep. V. 37/06 (https://dejure.org/1906,47)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1906 - Rep. V. 37/06 (https://dejure.org/1906,47)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Richtigkeit eines gegen die guten Sitten verstoßenden Grundstückskaufvertrags auch auf ein Nachtragsabkommen, durch das für eine vom Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommene und inzwischen an den Verkäufer abgetretene Teilhypothek unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unsittliches Geschäft; Nichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

    In solchen Fällen kann die Bestätigung das Geschäft nicht wirksam machen (RGZ 64, 146, 149).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2000 - 9 U 39/00

    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB bei sog.

    Dies ist aber nicht die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes, die § 141 BGB meint (vgl. BGH NJW 1973, 465, 466); RGZ 64, 146, 149).
  • BGH, 27.10.1969 - III ZR 135/66

    Sittenwidrigkeit eines zur Täuschung einer Behörde geschlossenen

    Ein unsittliches Rechtsgeschäft kann durch eine Bestätigung oder durch eine Neuvornahme nur dann zu einem sittlich unbedenklichen werden, wenn der die Sittenwidrigkeit begründende Umstand weggefallen ist; ebensowenig wird ein auf Dauerleistungen gerichteter unsittlicher Vertrag dadurch geheilt, daß diese Leistungen lange Zeit erbracht werden (RGZ 64, 146, 149; 150, 385; RG LZ 1922, 158 = SeuffArch 77 Nr. 57; BGB RGRK 11. Aufl. § 141 Anm. 4; vgl. auch BGHZ 28, 164, 167 ff).
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